Funkzeugnisse

Das UKW Sprechfunkzeugnis oder gleichwertige Funkbetriebszeugnisse sind für den Schiffsführer zwingend vorgeschrieben, sobald sich eine entsprechende Funkstelle (Offshore) an Bord befindet und betrieben wird. Im Binnenbereich („Süßwasser“) muss wenigstens eine Person an Bord (d.h. nicht zwingend der Skipper selbst), das entsprechende Zeugnis vorweisen können. 

Sportboote sind in der Regel nicht funkausrüstungspflichtig, allerdings vereinfacht der Binnen- und Seefunk die Kommunikation zwischen Schiffen untereinander. Aber auch zwischen Schiffen und Landfunkstellen wie Schleusen, Revierzentralen und Häfen. Ein Sprechfunkgerät erhöht die eigene Sicherheit! Funksysteme sind wichtige Möglichkeiten, um im Seenotfall schnell und effizient eine Alarmierung auszulösen.

Funkgerät

Charteryachten verfügen häufig über eine Funkstelle an Bord. Dies setzt ein entsprechendes Funkzeugnis voraus. Der Ausbau eines angemeldeten Gerätes, dass Entfernen der Sicherung oder des Mikrofons sind nicht legal.

Unterscheidung der verschiedenen Sprechfunkzeugnisse:

Binnenfunk UBI
Das Sprechfunkzeugnis UBI findet seine Anwendung im Binnenschifffahrtsfunk. Am Seefunkdienst darf mit diesem Zeugnis nicht teilgenommen werden.
Sie lernen in unserem Kurs die Regelwerke, den technischen Background, das internationale Buchstabieralphabet, das Bedienen der Funkstelle („Funkgerät“) sowie das korrekte Aufnehmen und Absetzen von Funksprüchen. Die Gerätekunde findet selbstverständlich an den gleichen Geräten statt, die auch bei Prüfungen Verwendung finden.

Seefunk SRC
Das Short Range Certificate ist das „Pflichtzeugnis“ für seegehende Boote und Yachten, sobald sich eine Funkstelle an Bord befindet. Mit diesem Funkbetriebszeugnis darf Sprechfunk im UKW – Bereich betrieben werden. Ebenso zusätzliche Einrichtungen aus dem „GMDSS“, dem weltweiten Seenot-Sicherheits-Funk-System. Beispiele: DSC-Controller (für digitale Alarmierungen), Navtex (Telex-Informationssystem), AIS (Schiffsidentifizierungssystem), EPIRB (Seenotfunkbake) und SART (Radartransponder). Im Rahmen unseres Kurses lernen Sie das Regelwerk, das Bedienen einerFunkstelle sowie des DSC-Controllers. Das Absetzen von Funksprüchen erfolgt nach internationalen Regeln. „Nautisches Englisch“ und das internationale Buchstabieralphabet sind Bestandteil des Kurses. 

Seefunk LRC

Das Long Range Certificate ist bei den meisten als „empfohlenes Funkzeugnis für die Ozean – Überquerung“ bekannt. Bedenkt man aber, dass mit dem Short Range Certificate (SRC) bestenfalls eine Reichweite von 10 Seemeilen (Sprechfunk zwischen Segler und Motorboot) bzw. bestenfalls 20 Seemeilen (Segel-/Motorboot zu Landfunkstelle) erreicht werden können, rückt das Long Range Certificate in ein ganz anderes Licht. Mit diesem Funkbetriebszeugnis können bzw. dürfen Grenzwellen- und Kurzwellengeräte sowie Satelliten – Systeme benutzt und bedient werden. Dies ermöglicht eine weltweite Kommunikation.

Kombination UBI und SRC
Inhaber des Short Range Certificates (SRC) kommen in den Genuss der „UBI – Ergänzungsprüfung“. Der Theoriefragebogen umfasst in der Ergänzungsprüfung nur 10 Fragen (statt 22), die in maximal 30 Minuten beantwortet werden müssen. Auch diese Fragen werden im SingleChoice – Verfahren gestellt und es gibt nur immer eine richtige Antwort. Die Praxisprüfung ist weniger umfangreich: Die Textaufnahme – sprich das Diktat eines Funkspruchs in deutscher Sprache – entfällt und die ausreichende Gerätekunde haben Sie bereits bei der SRC – Prüfung bewiesen. In der praktischen Ergänzungsprüfung müssen Sie lediglich ausreichende Kenntnisse in der Gesprächsabwicklung nachweisen.

Hinweise zu unseren Sprechfunkkursen finden Sie auf der Startseite unter „Aktuelle Kurse“.