Sprechfunkzeugnis SRC und UBi

Am 5. November 2024
startet unser nächster
Sprechfunkkurs SRC mit UBi.

Gruppenkurse, ab 5 Teilnehmer, auf Anfrage.

Informations- und Anmeldeformular:
2024-2 Anmeldung FUNK
(November 2024)

Die Ausbildung findet an 8 Abenden im
Clubhaus des Segel-Club Ville,
50374 Erftstadt-Liblar, Wassersportallee 1
(Bitte Hinweis zur Anfahrt beachten!)

Das Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) ist für die Bedienung von UKW-Sprechfunkgeräten und DSC-Controllern auf Sportbooten erforderlich.

Es gilt weltweit und ist unbefristet gültig.

UKW-Sprechfunkgeräte mit DSC-Controller dienen im Seeschifffahrtsfunk zur direkten Kommunikation der Wasserfahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Küstenfunkstellen, Häfen oder Schleusen.

Insbesondere in einem Notfall ist es wichtig, Kontakt mit anderen Schiffen oder Küstenfunkstellen aufnehmen zu können. Die Kenntnisse der richtigen Funkabläufe sind dazu notwendig.
In immer mehr Ländern verlangen Vercharterer die Vorlage eines Funkzeugnisses.
Sobald sich ein Seefunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (egal ob ein- oder ausgeschaltet), ist der Schiffsführer verpflichtet, ein entsprechendes Funkzeugnis nachzuweisen.

Deshalb muss der Schiffsführer selbst im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Es reicht nicht mehr aus, wenn irgendeine Person an Bord Inhaber des Funkzeugnisses ist.
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Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen sich Binnenfunkgeräte befinden.  Anders als im Seefunk, ist dieses Sprechfunkzeugnis nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern auch für die Berufsschifffahrt gültig. Sobald sich ein Binnenfunkgerät an Bord eines Schiffes befindet, welches während der Fahrt eingeschaltet sein muss (Funkbenutzungspflicht), sind Sie Betreiber einer Funkstelle.
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Funkgerät